Die Grundsteuer in Bayern ab 2025: Wie berechne ich meine Grundsteuer in Bayern?
Zum 1. Januar 2025 greift in Bayern ein neues Verfahren, um die Grundsteuer zu ermitteln. Maßgeblich sind vor allem die Grundstücks- und Gebäudeflächen, die von den Finanzämtern mit bestimmten Äquivalenzzahlen und Messzahlen berechnet werden. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern setzt Bayern damit auf ein wertunabhängiges Flächenmodell, bei dem der Wert des Grundstücks (z. B. anhand des Bodenrichtwerts) keine Rolle mehr spielt.