Ab 2025 ändert sich die Berechnung der Grundsteuer in Bayern grundlegend – und viele Grundstücksbesitzer fragen sich nun: „Was bedeutet das für mich, mein Portemonnaie und meine Immobilie?“ Keine Sorge, hier bringen wir etwas Klarheit in die Sache und erklären, worauf Sie sich einstellen sollten, wie hoch der neue Hebesatz in München ausfällt und warum Sie Ihre Daten unbedingt auf den neuesten Stand bringen sollten.
Der neue Hebesatz: 824 Prozent für Grundsteuer A und B
Paukenschlag im Oktober 2024: Der Münchner Stadtrat hat den Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (alle anderen Grundstücke) auf 824 Prozent festgelegt. Diese Zahl klingt zwar hoch, doch der Hintergrund ist, dass die Grundsteuerreform „aufkommensneutral“ gestaltet sein soll. Das bedeutet, die Stadt möchte insgesamt nicht mehr und auch nicht weniger Geld einnehmen als bisher – trotz neuer Berechnungsgrundlagen.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
- Messbetrag vom Finanzamt: Das Finanzamt legt aufgrund Ihrer Grundsteuererklärung einen individuellen Grundsteuer-Messbetrag fest.
- Multiplikation mit dem Hebesatz: Diesen Messbetrag multipliziert die Stadt München mit dem neuen Hebesatz.
- Grundsteuer-Bescheid: Daraus ergibt sich dann der Betrag, den Sie ab 2025 zahlen müssen. Die Stadtkämmerei verschickt die Bescheide voraussichtlich ab Mitte Januar 2025.
Tipp: Prüfen Sie vorab genau den Grundsteuer-Messbescheid, den das Finanzamt Ihnen zugeschickt hat. Stimmt die erfasste Grundstücks- und Wohnfläche? Falls etwas nicht passt, sollten Sie sich an das Finanzamt wenden.
Warum kann es zu Verschiebungen kommen?
„Mein Nachbar zahlt plötzlich weniger und ich mehr – wie kann das sein?“
In Bayern wird von einem wertabhängigen System auf ein wertunabhängiges Flächenmodell gewechselt. Konkret bedeutet das: Die Größe des Grundstücks und der Gebäude wird zum entscheidenden Faktor. Wer also ein großes Grundstück oder weitläufig bebaute Flächen hat, könnte künftig höhere Kosten haben. Umgekehrt zahlen Eigentümer kleinerer Grundstücke unter Umständen weniger.
Trotzdem betont der Freistaat, dass die Reform aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Die Verschiebungen erfolgen also nur innerhalb der Gemeinde. Genau diesen Effekt hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, weil es die seit Jahrzehnten nicht mehr aktualisierten Werte für verfassungswidrig erklärt hatte.
Wichtige Hintergründe zur Grundsteuerreform
Warum wurde reformiert?
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2018, dass die alten Einheitswerte zu überholt seien. Folge: Uneinheitliche und damit unfaire Besteuerung verschiedener Immobilien. Bayern führt deshalb jetzt ein wertunabhängiges Flächenmodell ein, das vor allem auf Grundstücks- und Gebäudeflächen abstellt.
Beginn der Neuberechnung der Grundsteuer:
- Bis Ende 2024: Es gelten noch die alten Einheitswerte und Hebesätze.
- Ab 2025: Die neu berechnete Grundsteuer wird fällig.
Was passiert wann?
- Grundsteuer-Messbescheid vom Finanzamt: Falls Sie noch keinen Messbescheid erhalten haben, sollten Sie beim Finanzamt nachfragen.
- Prüfen: Stimmen die Angaben zu Flächen und Nutzungen?
- Neuer Hebesatz ab 2025: Jede Kommune legt neue Hebesätze fest. München hat sich bereits auf 824 Prozent festgelegt.
- Versand der Grundsteuerbescheide: Ab Mitte Januar 2025 werden die neuen Bescheide von der Stadtkämmerei verschickt.
- Fälligkeit: Wie bisher ist die Grundsteuer eine Jahressteuer, die in vier Raten (am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) zu zahlen ist.
Wie geht es weiter?
Sobald Sie den Grundsteuerbescheid (ab Januar 2025) vorliegen haben, wissen Sie genau, wie hoch die Grundsteuer künftig ausfällt. Sollten dann noch Fragen offen sein, wird die Stadtkämmerei ein Callcenter einrichten, das Ihnen bei sämtlichen Anliegen weiterhilft.
Tipp: Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Unterlagen in Ruhe zu prüfen. So vermeiden Sie spätere Unklarheiten und können sich gegebenenfalls rechtzeitig an das Finanzamt wenden.
Fazit
Die Grundsteuerreform sorgt dafür, dass die teils völlig veralteten Bewertungsgrundlagen aktualisiert werden. In München ist der Hebesatz auf 824 Prozent festgelegt worden, was insgesamt für eine aufkommensneutrale Umstellung sorgen soll. Wenn Sie Ihre Daten rechtzeitig geprüft und an die Stadt oder das Finanzamt weitergegeben haben, können Sie den neuen Bescheid entspannt abwarten. Ab 2025 greift dann das neue Modell – und soll mehr Transparenz und Gerechtigkeit für alle Beteiligten mit sich bringen.