Immobilienmarkt 2025: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Das Jahr 2025 bringt bedeutende Änderungen für den deutschen Immobilienmarkt. Neue gesetzliche Regelungen, steuerliche Anpassungen und Förderprogramme betreffen sowohl Eigentümer als auch Mieter, Verkäufer und Käufer. Hier sind die zentralen Neuerungen, die Sie kennen sollten:
1. Grundsteuerreform 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die reformierte Grundsteuer. Die Neuberechnung erfolgt auf Basis aktualisierter Grundstücks- und Immobilienwerte, was regional unterschiedlich ausfallen kann:
- In Gebieten mit hohen Bodenrichtwerten müssen Eigentümer mit höheren Steuerlasten rechnen.
- In Regionen mit niedrigeren Werten sind Entlastungen möglich.
Für Mieter bleibt wichtig: Die Grundsteuer kann weiterhin über die Nebenkostenabrechnung umgelegt werden. Eigentümer sollten die Bescheide nach Erhalt sorgfältig prüfen und gegebenenfalls innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Hierbei ist zu beachten, dass unterschiedliche Berechnungsmodelle als Grundlage für die Bewertung herangezogen werden können und die Bundesländer teilweise eigene Modelle gewählt haben. Wenn Sie mehr über die Grundsteuerreform in Bayern erfahren möchten, lesen Sie unseren Blogbeitrag: Grundsteuerreform in Bayern: Warum der Freistaat ein eigenes Modell wählt – und was das für Eigentümer bedeutet.
2. Wiederbelebung der Wohngemeinnützigkeit
Um den sozialen Wohnungsbau zu fördern, wird die Wohngemeinnützigkeit wiedereingeführt. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen erhalten Steuervergünstigungen, sodass sie günstigen Wohnraum anbieten können. Besonders Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen profitieren von dieser Änderung.
3. Anstieg der CO₂-Steuer
Ab 2025 steigt die CO₂-Abgabe von 45 auf 55 Euro pro Tonne CO₂. Dies hat spürbare Folgen:
- Höhere Betriebskosten für Gebäude mit fossilen Heizsystemen.
- Die Kosten werden entsprechend des energetischen Gebäudezustands zwischen Vermietern und Mietern aufgeteilt.
Eigentümer werden durch diese Entwicklung verstärkt dazu motiviert, energieeffiziente Heizsysteme zu installieren und so langfristig Kosten zu senken. Für Kaufinteressenten kann der Sanierungsdruck auf Eigentümer und die daraus resultierende Wertsteigerung einer sanierten Immobilie eine Rolle spielen.
4. Aus der Ampel-Pipeline: Gebäudetyp E und BauGB
Zur Förderung des Wohnungsbaus sollen die Regularien vereinfacht werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf für ein Gebäudetyp-E-Gesetz wurde bereits im November 2024 vom Bundeskabinett beschlossen. Ob dieser jedoch vom nächsten Bundestag verabschiedet wird, bleibt nach dem Ende der Ampelkoalition ungewiss.
Am 4. September 2024 legte das Kabinett außerdem den Entwurf zur lange erwarteten Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) vor. Diese umfasst zahlreiche Änderungen, etwa für Aufstockungen, Dachausbauten und den sogenannten Bauturbo-Paragrafen (§ 246e BauGB). Ursprünglich sollte die Reform im Frühjahr 2025 abgeschlossen sein, doch auch hier ist die Zukunft unklar.
5. Förderprogramm für klimafreundlichen Neubau
Ein neues Förderprogramm der staatlichen KfW-Bank unterstützt klimafreundlichen und bezahlbaren Wohnungsbau:
- Stark vergünstigte Kredite mit Zinssätzen von 1 bis 2 Prozent.
- Voraussetzung: Die Bauprojekte müssen strenge Energieeffizienzstandards erfüllen und definierte Kostengrenzen einhalten.
Dieses Programm soll den Bau von 150.000 neuen Wohnungen fördern und richtet sich vor allem an Haushalte mit mittlerem und geringem Einkommen. Es läuft bis Ende 2025.
6. Pflicht zur E-Rechnung
Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, Rechnungen im strukturierten elektronischen Format zu versenden und zu empfangen. Die Bau- und Immobilienbranche muss ihre Prozesse entsprechend anpassen. Die Digitalisierung soll dadurch vorangetrieben und administrative Abläufe effizienter gestaltet werden.
7. Einführung von Smart Metern
Ab 2025 gilt eine Pflicht zum Einbau intelligenter Stromzähler (Smart Meter) bei:
- Haushalten mit einem Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden pro Jahr,
- Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 7 bis 100 Kilowatt,
- steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen für E-Autos.
Smart Meter sollen den Energieverbrauch transparenter machen und helfen, Einsparpotenziale zu erkennen.
8. Ladesäulen für E-Mobilität
Auch die Elektromobilität soll stärker gefördert werden, unter anderem durch eine Vorgabe des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG). Diese Regelung betrifft Bestandsgebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden und über mehr als 20 Stellplätze innerhalb oder außerhalb des Gebäudes verfügen. In solchen Fällen sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, mindestens einen Ladepunkt zu installieren. Verfügt eine Person über mehrere derartige Immobilien, ist es möglich, die geforderten Ladepunkte für jeweils 20 Stellplätze zu bündeln.
9. Steuerliche Anreize durch degressive Abschreibung
Das Wachstumschancengesetz bringt ab 2025 steuerliche Vorteile für Investitionen in vermietete Wohnimmobilien. Die degressive Abschreibung erlaubt es, in den ersten sechs Jahren nach Bau oder Kauf höhere Abschreibungsbeträge geltend zu machen. Dies gilt für Immobilien, die ab Oktober 2023 neu gebaut oder gekauft wurden.
Fazit
Die Neuerungen 2025 bringen Chancen und Herausforderungen für alle Beteiligten des Immobilienmarkts. Es lohnt sich, sich rechtzeitig über die Änderungen zu informieren, um mögliche Vorteile zu nutzen und auf steigende Kosten vorbereitet zu sein.
Wenn Sie individuelle Fragen oder Anliegen zu den Neuerungen 2025 haben, vereinbaren Sie gerne ein unverbindliches Erstgespräch mit uns bei Kaisersimmowelt. Wir unterstützen Sie kompetent und persönlich bei Ihren Immobilienprojekten.